Sehr geehrte Mitglieder,
Das Bestattungsgesetz soll nach einer Pressemitteilung des Gesundheitsministeriums von heute bereits am morgigen
Samstag, den 27.09.2025 in Kraft treten.
Hier die Pressemitteilung:
https://mwg.rlp.de/service/pressemitteilungen/detail/neues-bestattungsgesetz-tritt-in-kraft
Nachfolgend einige weitere Infos:
Wie Ihnen bekannt ist, müssen die zukünftigen „neuen“ Bestattungsarten (Flussbestattung der Urne, Urne zu Hause, Ascheteilung, Asche-Verstreuung auf Privatgrundstück, Tuchbestattung des Leichnams auf einem Friedhof) durch die Verstorbenen zu Lebzeiten schriftlich verfügt werden und es muss in der Totenfürsorgeverfügung eine Person zur Umsetzung benannt werden.
Alle neuen Bestattungsarten dürfen nur durch einE Bestatter*In durchgeführt werden.
Auf der FAQ-Seite des Ministeriums (siehe unten Update 1) ist zwar mittlerweile eine Vorlage veröffentlicht worden, diese ist aber seit letzter Woche bereits drei Mal überarbeitet worden und bietet den Bürgerinnen und Bürgern damit nur wenig Rechtssicherheit.
Um Ihnen die Arbeit etwas zu erleichtern, haben wir Ihnen für jede der neuen Bestattungsarten eine eigene Verfügungsempfehlung erstellt.
Sie können den Vorlagensatz hier herunterladen:
Vorlagen Totenfürsorgeverfügung „Neue Bestattungsarten“
Flussbestattungen stehen nach dem BestG unter dem Vorhbehalt, dass sie „unter Beachtung des Wasserechts“ durchgeführt werden müssen. Flussbestattungen müssen daher genehmigt werden; eine „wilde“ Flussbestattung ohne Genehmigung stellt ztumindest eine Ordnungswidrigkeit dar.
Das Ministerium hat bisher weder die Behörden benannt, wo eine solche Genehmigung beantragt werden kann.
Ebenfalls sind die Anforderungen an das Schiff und die Besatzung derzeit noch völlig unklar.
Angebote zu Flussbestattungen sind daher nach derzeitigem Kenntnisstand noch nicht rechtssicher. Wir empfehlen daher, die neue Bestattungsfrist für Urnen von sechs Monaten zu nutzen, bis hier eine Klärung erfolgt ist.
Bisher gibt es keinen Termin. Wir hoffen, dass bis Ende des Jahres mit der Veröffentlichung zu rechnen ist. Wir arbeiten mit Hochdruck daran, dass die vielen offenen Fragen möglichst zeitnah geklärt werden können.
In diesem Zusammenhang vielen Dank an Sie alle für Ihre Fragen und Anmerkungen, die Sie uns zum Bestattungsgesetz haben zukommen lassen!
Das MWG Rheinland-Pfalz hat zwischenzeitlich eine Seite mit „Häufig gestellten Fragen“ zum neuen Bestattungsgesetz veröffentlicht, die auch für unser Handwerk relevant ist. Der Link, den Sie auch an Ihre Kundschaft weitergeben dürfen, finden Sie hier:
https://mwg.rlp.de/themen/gesundheit/bestattungsgesetz
Es ist davon auszugehen, dass dieser Link regelmäßig aktualisiert werden wird.
Fragen zum Neuen Bestattungesetz (E-Mail)
Unsere Pressemitteilung inklusive unser eigenen FAQ und dem derzeit aktuellen Gesetzestext können Sie hier herunterladen:
Download PM Bestattungsgesetz RLP vom 11.09.2025
Wir freuen uns, dass die Landesregierung fast alle unserer Forderungen im jetzt beschlossenen Gesetz umgesetzt hat.
Den Beratungsverlauf und den aktuellen Entwurf inklusive Begründung können Sie sich unter dem folgenden Link anschauen:
https://opal.rlp.de/portal/vorgang/V-329868
Der aktuelle Entwurf enthält aber immer noch einige Punkte, die der Klarstellung bedürfen. Wir hoffen, dass die noch offenen Fragen im Rahmen der Durchführungsverordnung geklärt werden können.
Über die weiteren Entwicklungen halten wir Sie gerne auf dem Laufenden. Wenn Sie Fragen oder Anmerkungen zum neuen Gesetz haben, melden Sie sich bitte gerne bei der Geschäftsstelle!
Mit freundlichen kollegialen Grüßen
BESTATTERVERBAND RHEINLAND-PFALZ E.V.
| Heiko Mächerle | Christian Jäger |
| Vorsitzender | Geschäftsführer |
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