Auf den Friedhöfen in Bad Neuenahr-Ahrweiler beträgt die Nutzungszeit beim Ersterwerb 30 Jahre, die Ruhefrist beträgt 20-25 Jahre *. Die Wiederverleihung des Nutzungsrechtes ist möglich. Die Grabstätte wird erst bei einem Sterbefall vergeben. Man kann sich für ein Einzelgrab, ein Doppelgrab oder ein Tiefengrab entscheiden. Selbstverständlich kann man in diesem Grab auch Urnen beisetzen.
Bei einem Erdreihengrab werden die Grabstätten der Reihe nach geordnet und nach dem Sterbezeitpunkt vergeben. Es kann jeweils nur ein Sarg bestattet werden. Die Nutzungszeit beträgt bei dieser Grabart auf den Friedhöfen in Bad Neuenahr-Ahrweiler 20-25 Jahre *. Die Wiederverleihung des Nutzungsrechtes ist nicht möglich.
Das Körperrasengrab ist ein Einzelgrab, wie beim Reihengrab werden die Grabstätten der Reihe nach vergeben. Die Nutzungszeit beträgt auf den Friedhöfen in Bad Neuenahr-Ahrweiler 20-25 Jahre *. Die Wiederverleihung des Nutzungsrechtes ist nicht möglich. Anlage, Unterhaltung und Pflege des Grabes obliegt dem Friedhofsträger. Eine namentliche Kennzeichnung ist durch eine Grabplatte vorzunehmen. Diese wird bei einem Steinmetz bestellt.
*Unterschied Nutzungszeit/-recht und Ruhefrist:
Die Nutzungszeit ist die Zeit, in der die Grabstätte vom Nutzungsberechtigten „gepachtet“ wird. Sie kann nach Ablauf, je nach Grabart, verlängert werden. Die Ruhefrist ist die Zeit, die ein Sarg/eine Urne in einem Grab verweilen MUSS. Sie dient dem Zersetzungsvorgang und kann weder verkürzt noch verlängert werden.