Wenn der Sterbefall zu Hause eingetreten ist:
Rufen Sie bitten Ihren Hausarzt oder den Notarzt an, der den Tod feststellt und den nötigen Totenschein ausstellt. Die Telefonnummer der ärztlichen Notdienstzentrale lautet:
Wenn der Sterbefall im Krankenhaus, Hospiz, Alten- oder Pflegeheim eingetreten ist:
Die Einrichtung verständigt hierbei selber einen Arzt, der den Totenschein ausstellt. Wir klären im Anschluss die für Sie unmittelbaren, notwendigen Formalitäten.
Nun können Sie sich jederzeit telefonisch oder persönlich mit uns in Verbindung setzen. In einem persönlichen Gespräch beraten wir Sie mit viel Erfahrung und erledigen diskret alle mit der Bestattung verbundenen Erledigungen.
Dokumente mit:
‧ Personalausweis der verstorbenen Person
‧ Geburtsurkunde bei Minderjährigen oder Ledigen
‧ Familienstammbuch/Heiratsurkunde bei Verheirateten
‧ Heiratsurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil bei Geschiedenen
‧ Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners bei Verwitweten
‧ Versichertenkarte der Krankenkasse
‧ Renten, Pensionsbescheide oder Versorgungsbezüge
‧ Versicherungspolicen z.B. Lebens- bzw. Sterbegeld- und ggf. Unfallversicherungen
‧ sonstige Abmeldungen: Verbände, Vereine und Organisationen
‧ evtl. Grabdokumente, wenn vorhanden
Sollten Urkunden - aus welchen Gründen auch immer - nicht zur Verfügung stehen, helfen wir Ihnen selbstverständlich bei der Beschaffung.
Wir erledigen außerdem alle notwendigen Behördengänge für Sie.
Ausgenommen hierbei sind lediglich juristische Erledigungen wie z.B. Beantragen eines Erbscheins, da uns dies gesetzlich verwehrt ist.